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Bewerbungsverfahren

Bewerberinnen und Bewerber um ein Stipendium füllen das Bewerbungsformular sorgfältig aus und schicken es zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen bis Ende Januar 2011 an die:

Leiterin der Schule Schloss Salem

Prof. Dr. Dr. Eva Marie Haberfellner

88682 Salem

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur fristgerecht und vollständig eingereichte Bewerbungen bearbeiten.

 

Auswahltagung

Nach sorgfältiger Prüfung erhalten die am besten geeigneten Bewerber und Bewerberinnen eine Einladung zur Auswahltagung.

 

Die Auswahltagungen finden vom 08.-10. April 2011 in den jeweiligen Stufenschulen statt:

  • für BewerberInnen für die Klassen 5 bis 7 auf Burg Hohenfels
  • für BewerberInnen für die Klassen 8 bis 10, einschl. internationale Klassen, im Schloss Salem
  • für BewerberInnen für die Klassen 12 bzw. 11(G8) und IB I im Salem International College, Schloss Spetzgart.


Vergabe der Stipendien

Mit der Bewerbung bitten wir um Angabe, ob ein Basisstipendium genügt, oder eine zusätzliche Ermäßigung erforderlich ist.

Da hinter den Stipendienmitteln erhebliche finanzielle Anstrengungen stehen sollte sich jede Stipendiennehmerin und jeder Stipendiennehmer veranlasst sehen, zumutbare Eigenanteilleistungen zu erbringen.

 

Eine Kopie des Einkommensteuerbescheides für 2009 und sonstige erklärende Dokumente erwarten wir eine Woche nach Eingang der Einladung zum Auswahlwochenende. Wir versichern ausdrücklich, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Sie haben keine Auswirkung auf die Stipendienvergabe. Die Jury prüft ausschließlich die akademische Qualifikation sowie die soziale Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber.

 

Unmittelbar nach der Auswahltagung stellt die Jury eine Rangliste unter den Bewerbern und Bewerberinnen auf, die dem Stipendienausschuss der Schule Schloss Salem übergeben wird.

 

Der Stipendienausschuss prüft anschließend die Einkommensnachweise und befindet über die tatsächliche Stipendienhöhe. Erst wenn mit den ausgewählten Stipendiennehmern eine einvernehmliche Regelung über die Stipendienhöhe hergestellt ist, kann ein Vertrag geschlossen werden.

 

Liegen keine Einkommensnachweise vor, bleibt das Stipendium auf die Basisförderung beschränkt.